Bayern beschließt Amnestie für offene Corona-Verfahren
Bundesland verzichtet auf Strafverfolgung
Maßnahme soll Verwaltung entlasten und Bürgern entgegenkommen
Die bayerische Staatsregierung hat eine Amnestie für offene Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossen. Damit verzichtet der Freistaat auf die Strafverfolgung von Verstößen gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die bis zum 31. August 2022 begangen wurden.
Ziel der Maßnahme ist es, die Justizverwaltung zu entlasten und den Bürgern entgegenzukommen. Denn viele der offenen Verfahren betreffen geringfügige Verstöße, die keine schwerwiegenden Folgen nach sich gezogen haben. Zudem ist die Bearbeitung dieser Verfahren mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden.
Die Amnestie gilt für alle Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie begangen wurden, wie z.B. Verstöße gegen die Maskenpflicht, die Abstandsregeln oder die Kontaktbeschränkungen. Ausgenommen sind jedoch schwerwiegende Verstöße, wie z.B. vorsätzliche Verstöße gegen Quarantäneanordnungen oder die Behinderung von Vollstreckungsbeamten.
Die Amnestie tritt rückwirkend zum 1. September 2022 in Kraft. Damit werden alle offenen Verfahren, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, eingestellt. Betroffene Bürger müssen daher keine Strafen mehr befürchten.
Die Entscheidung der bayerischen Staatsregierung wurde begrüßt. So sagte der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Robert Dürr, dass die Amnestie eine "vernünftige und sachgerechte Lösung" sei. Auch der Bayerische Städtetag sprach sich für die Maßnahme aus. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die eine zu weitgehende Amnestie befürchten.
Insgesamt ist die Amnestie für offene Corona-Verfahren eine wichtige Maßnahme, die sowohl der Justizverwaltung als auch den Bürgern zugutekommt. Sie trägt dazu bei, die Verwaltung zu entlasten und den Bürgern entgegenzukommen, ohne dabei schwerwiegende Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen zu tolerieren.