Evangelische Kirche: Missbrauchsopfer sollen mindestens 15.000 Euro erhalten
Entschädigungsregelung für Betroffene sexualisierter Gewalt in der Kirche verabschiedet
Synode beschließt wegweisende Maßnahmen zur Anerkennung und Unterstützung der Opfer
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat auf ihrer Synode in Magdeburg eine wegweisende Entschädigungsregelung für Betroffene sexualisierter Gewalt in der Kirche verabschiedet.
Demnach sollen Betroffene, die nach dem 1. Januar 1970 sexualisierte Gewalt erlitten haben, eine Mindestentschädigung von 15.000 Euro erhalten. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Schweregrad des erlittenen Leids und kann bis zu 100.000 Euro betragen.
Die Entschädigungsregelung gilt unabhängig davon, ob die Täter verurteilt wurden oder nicht. Sie soll Betroffenen eine finanzielle Anerkennung für das erlittene Leid bieten und ihnen helfen, die Folgen der Tat zu bewältigen.
Neben der finanziellen Entschädigung sieht die Regelung auch weitere Unterstützungsleistungen für Betroffene vor, wie etwa psychologische Hilfe und Beratung.
Die Entschädigungsregelung ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung und Unterstützung der Opfer sexualisierter Gewalt in der Kirche. Sie soll Betroffenen helfen, das erlittene Leid zu verarbeiten und ein neues Leben aufzubauen.
Die Synode hat außerdem beschlossen, dass alle Kirchengemeinden verpflichtet sind, Präventionskonzepte gegen sexualisierte Gewalt zu erarbeiten und umzusetzen.
Die Maßnahmen der EKD sind ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt in der Kirche und zur Unterstützung der Betroffenen.