Bundesverfassungsgericht prüft Solidaritätszuschlag
Verfassungsbeschwerden gegen Fortbestehen des Solis
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt am Dienstag (10.30 Uhr) über die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags. Es geht um Verfassungsbeschwerden gegen das Fortbestehen des Solis nach dem Ende des Solidarpakts II im Jahr 2019. Den Klägern zufolge verstößt der Soli gegen das Grundgesetz, weil er keine zeitliche Befristung habe und nicht mehr zur Finanzierung der Deutschen Einheit benötigt werde.
Kläger: Soli verstößt gegen Grundgesetz
Die Kläger argumentieren, der Soli dürfe nur befristet erhoben werden, um einen vorübergehenden Bedarf zu decken. Die Finanzierung der Deutschen Einheit sei aber seit Jahren abgeschlossen. Der Soli sei daher eine unzulässige Steuer, die nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Die Bundesregierung verteidigt dagegen die Verfassungsmäßigkeit des Solis. Sie verweist darauf, dass der Soli auch zur Finanzierung anderer Aufgaben wie der Förderung der ostdeutschen Wirtschaft und der Haushaltskonsolidierung verwendet werde. Zudem habe der Gesetzgeber einen weiten Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum bei der Steuergesetzgebung.
Urteil mit Spannung erwartet
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird mit Spannung erwartet. Sollte es den Klägern Recht geben, könnte der Soli schon bald abgeschafft werden. Die Bundesregierung müsste in diesem Fall eine neue Finanzierungsquelle für die entsprechenden Aufgaben finden.
Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt, um die Kosten der Deutschen Einheit zu finanzieren. Er wird als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben und beträgt derzeit 5,5 Prozent.